Lichtbild-Bühne (January 1917)

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Seite 18 10, Jahrgang 1917 Nummer 1 ! : MR 7 Tr a a _ Ur pe mus Ta —,— Ta —D L’B'B CH. Se men] Film Co.“ sich durch diese Erledigung der Einfuhrirage Oesterreich. nicht auch in eine Monopolstellung verschaffen wird. Wenn man von Deutschland aus mit Ausfuhrbewilligungen, die auf Grund einer Zensurkarte erteilt werden, Films nach Oesterreich senden kann, so ist es selbstverständlich der „Nordischen“ als einziger neutralen Firma möglich, ihre Fabrikate ebenso deutschen Firmen nach wiederum wie die Oesterreich zu senden und damit österreichisches Geld nach dem neutralen Auslande zu schaffen, Diese Bestrebungen dürften jedoch dadurch zunichte werden, daß die Uebergangsbestimmungen — denn als solche ist die derzeitige Einfuhrerlaubnis mit Ausfuhrbewilligung aufzufassen — sich nur auf Films deutschen Ursprungs beziehen, Die derzeitigen Verhandlungen in Wien gipfeln einzig und allein in der Frage, wie durch die Einfuhr die österreichische Valuta nicht tangiert wird. Nach den Verhandlungen der Delegirten mit dem Dezernenten im Ministerium in Wien werden am kommenden Dienstag Beratungen mit dem österreichischen Finanzminister v, Spitzmüller stattfinden, von denen die endgültige Entscheidung abhängen wird, Die vom Verband gewählten Delegierten sind fleißig bei der Arbeit, um in der schwebenden Angelegenheit die Interessen der deutschen Filmindustrie wahrzunehmen, und mit Unterstützung der hiesigen amtlichen Instanzen in Wien das Möglichste zur Aufrechterhaltung der deutschen Filmiabrikation zu erreichen. Hoffen wir, daß die Frage baldigst im Sinne dieser Bestrebungen gelöst wird. Die gestern in Wien stattgehabte Versammlung der österreichischen und ungarischen Kino-Vereine faßte, wie uns telegraphisch gemeldet wird, folgende Resolution: „Die Delegierten der kinematosraphischen Fachverbände der österreichisch-ungarischen Monarchie erklären, daß das gesamte durch die erfolgte Verfügung in seinem Kinematographengewerbe Lebensnerv getroffen und dem Ruir. preisgegeben sei. Der Betrieb der in der Monarchie bestehenden 2000 Kinematographentheater kann ohne die Einfuhr von Films aus Deutschland und den neutralen Ländern keineswegs aufrechterhalten werden, und die Schließung wäre bin nen kurzer Zeit unvermeidbar.“ x * E Hierzu erhalten wir von Herrn B, Linger von der Projektions A.-G. Union, der sich während der kritischen Tage in Wien befand noch fol genden interessanten Bericht: „Am 30, Dezember 1916 begab ich mich im Auftrage der „Union mit einer größeren Sendung Films nach Wien. Während die Sendung die Grenze anstandslos passierte, verweigerte man mir in Wien die Ausfolgung der Ware mit dem Hinweis auf das bestehende Einfuhrverbot, erklärte mir aber sofort, daß die Finfuhr von Films nach OesterreichUngarn gegen Vorlage der deutschen Ausfuhrbewilligung gestattet sei, Ich begab mich sofort zum Vorstande des dortigen K. u, K, Hauptzollamtes, dessen Vertreter mir Vor Unseren Inserenten bitten wir bei Erteilung von Aufträgen den Vorzug zu geben. — Bei allen Anfragen nehme man freundlichst Bezug auf die LICHTBILDBÜHNE angegangenes bestätigte, wovon ich Herrn Direktor phisch verständigte. Davidson telegra In Wien, wo ich Gelegenheit hatte, die Chefs der prominentesten Filmhäuser zu sprechen, war man absolut in Unkenntnis dieser Bestimmungen und meine Information wurde mit großem Interesse aufgenommen. Am selben Abend reiste ich über Tetschen nach Berlin zurück, erbat mir in Tetschen eine Abschrift der dort von mir hinterlegten Ausfunrbewilligung, die ich expreß an dasK.K. Hauptzollamt in Wien weiterleitete. Ich war erstaunt, am 2, Januar 1917 in Berlin die sich wiedersprechenden Nachrichten in der Fachund Tages presse zu lesen. Informationen, die ich am selben Tage im Büro des Reichskommissars für Ausund Einfuhrbewilligungen und beim K. u. K, OesterreichischUngarischen Generalkonsulat einzog, bestätigten meine Annahme, daß seit dem 19, bzw, 23, Dezember 1916 keine neuen Verordnungen über die Einfuhr von Films nach Oesterreich erschienen seien, daß es sich also nicht um ein am 1, Januar in Kraft tretendes Einfuhrverbot, sondern um das schon am 23, Dezember 1916 in Kraft getretene Gesetz handle, demzufolge die Einfuhr von Films nach Öesterreich-Ungarn zwar verboten, bei Vorlage einer Ausfuhrbewilligung aber gestattet ist, Laut einer am 3. Januar 1917 aus Wien erhaltenen Depesche wurde meine Sendung auch anstandslos ausgefolgt. Da dadurch das Verbot illusorisch ist, so freue ich mich, daß meine Darstellung des Sachverhaltes, welche Sie in Ihrem dritten Extrablatte veröffentlichten, von allem Anfange an die richtige war.