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10. Jahrgang 1917
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. Der Abonnementsbetrag beträgt für Deutschland bei freier Zustel=lung durh das Postzeitungsamt viertel» jährlich Mk. 3,— bei Streifbandbezug und für Österreih-Ulngarn Mk. 8,— im Weltpost
Verein jährlih Mk 40 ,—
Die Lihtbild-Bühne erscheint jeden » » >» » Sonnabend « « « «
Die Konzessionierung der Lichtspieltheater in Sicht!
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Verlag: Lichtbild-Bühne, Berlin SO. 16
Michaelkirchstrasse 20
Telegramm-Adresse: Lichtbildbühne, Berlin Telephon: Moritzplatz Nr. 14984 und 14985
Chefredakteur: Arthur Mellini.
BERLIN, den 14. Juli 1917
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Erfüllungsort: Berlin-Mitte
Wieverlautet, steht die Konzessionierung derLichtspieltheäter unmittelbäarbevor. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf ist von der Regierung bereits ausgearbeitet worden und wird in allernächster Zeit vom Bundesrät verabschiedet werden.
ice Kürze der Zeit hat es
uns unmöglich gemacht,
vom Ministerium des Innern über diese, unsere Industrie aufs Frage
Wir
erfahren jedoch von zuständiger Seite
allerhöchste interessierende
amtliche Auskunft zu erhalten.
Iolgende Einzelheiten:
Die Maßnahme dürfte folgende Die kommen veränderte Auflassung vonder Bedeutung des Films, die im Laufe des Krieges bei den amtlichen
StellenPlatzgegriiienhat,
haben:
Begründung voll
und die überragende Bedeutsamkeit
des Films als Propagandamittel
macht es zur Notwendigkeit, ein so
wichtiges Kulturinstrument nur in
berufene und geeignete Hände zu legen. Gleichzeitig mit dem Konzessionszwang wird eine starke Vermehrung der Lichtspieltheater erstrebt,
licher Förderung. Insbesondere glaubt
gegebenenfalls unter amt
die Regierung, für spezifisch geeig
nete Kriegsinvaliden im Kinobetrieb eine geeignete Beschäftigung zu finSo erscheint als erreichbares
Ziel die Möglichkeit, den deutschen
den.
Abnehmerkreis — infolge der Vermehrung der Kinotheater so zu erweitern, daß die deutsche Filmindustrie bereits innerhalb des deutschen Marktes rentabel wird. Hierdurch wäre unsere gesamte Industrie auf
Das
Gesetz dürfte vorläufig eine Kriegs
eine völlig neue Basis gestellt.
maßnahme sein. Wir verstehen es so, daß nach seiner Publikation die Erlaubnis zurEröffnung einesLichtspieltheaters von der Erteilung der Konzession durch die hierfür zuständige Behörde abhängig ist.
Zweifellos stellt diese. Maßnahme,