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ist, um theoretisch zu sprechen, das Kriterium der Filmiabrik?
es nicht gelingt, hierfür eine juristisch
Solange brauchbare Begrifisumgrenzung zu schaffen, sind alle Erwägungen dieser Art zwecklos,
Denn man darf nicht außer Acht daß der Artikel des Dr. Johannes Werthauer ausgesprochen gegen die kleinen Fabrikanten resp. gegen die Betriebe ohne Sie bilden
eigentliche
lassen, sich
eigenes Atelier wendet. seiner Meinung nach die. Gefahr für die Filmindustrie und der unmittelbare Anlaß zu seinem Vorschlag,
„Gerade diese, heute hier, morgen dort, ohne eigentliches Atelier
arbeitenden Fabriken tragen zum großen Teil zu den Uebelständen bei, die mit der Kinoindustrie verbunden
sind Die
Firmen können sich der unlauteren
solide geführten Konkurrenz nicht erwehren, solange mangels aller gesetzlichen Mittel Bestimmungen, die sie vor dieser Konkurrenz schützen, fehlen.“
Das alles verrät ohne weiteres den Laien, der in das Getriebe unserer Industrie nicht hineinzublicken vermag, Die Solidität einer Firma hängt nicht von ihrem nominellen Betriebskapital ab, nicht von den Investionen, die zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes notwendig sind, auch nicht vom eigenen Atelier usw. Der wirtschaftliche Wert einer Filmfabrik hängt in gleicher Weise von der Quvalität ihrer Produktion wie von der kaufmännischen Geschicklichkeit ihrer Vertreter ab. Mit welchen Voraussetzungen sie ihre Ware herstellt, ob mit großem oder kleinem Kapital — das alles ist den Käuiern gleichgiltig, wie es für die Bonität der Firma ohne Belang ist. Im Uebrigen ist es eine bekannte Sache, daß es kleine,
„Hiegende” Fabrikanten gibt, die oft
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'Erschwerungen zu tragen hat.
10. Jahrgang 1917
bessere Films herstellen, als pempös
aufgemachte Firmen mit eigenem Atelier, Schlendrian versanden.
trifft das zu: die P
die in Bequemlichkeit und Auch quantitatıv roduktion mancher Fabrikanten mit gemietetem Atelier übertriiit die
lierbesitzer um ein Vielfaches,
gewisser Äle
Bei näherer Betrachtung zerllattern die Begründungen Werthauers sehr bald, Aber er versucht auch eine handelspolitische Grundlegung seiner Vorschläge.
In dem Konzessionszwang ‚„würauch ein Schutz der hei der vor der Ueberschwemmung Deutschlands Deckung bietet ..., Es Kapitalbetrag
jahrein, jahraus in das
de zugleich mischen Industrie gegeben sein, Films eine
mit auswärligen
wird ein ungeheurer aus Deutschland Ausland überführt, weil die deutsche Industrie in ihrem Aufblühen dadurch gehindert ist, daß die reellen Fabriken schutzlos gegenüber unreeller Kon kurrenz sind,"
Auch dieses Argument müssen nicht zutreffend ablehnen, Im Gegenteil: Der Konzessionszwang
würde die Zahl der Filmfabriken ver
mindern, es würde ihrer Neueröffnung
wir als
einen gewissen Riegel vorsetzen. Dadurch stellt es für das Ausland eine Prämie dar, ihre Fabrikation einzuführen, Denn für sie triiit der Konzessionszwang nicht zu. Der Verkauf ihrer Ware in Deutschland
würde demgemäß eine Bevorzugung
für sie darstellen, Der Ausfall an deutscher Produktion — der dein Sinne der Maßnahme nach in
Deutschland erfolgen müßte — wäre in der bequemsten Weise durch die Fabrikation im Auslande gedeckt, die keinerlei Beschränkungen und Damit würde automatisch der Schwerpunkt der Filmindustrie in das gewerbefreie
Nummer 28
a Zu)
Ausland hinübergleiten. Denn es ist eine geschichtliche Erfahrung, daß die Industrie dort am kräftigsten wächst, wo sie dem geringsten amtlichen Druck unterliegt,
Der Reformvorschlag des Rechtsanwalts Dr, Werthauer stellt für uns einen Rückschritt dar, Wir vermögen Notwendigkeit einzu
weder seine
sehen, noch seine Wirkungen ähnlich
wie der Verfasser zu bewerten, Die ın unserem heutigen Leitartikel ansekündiste Konzessionspflicht der
Kinotheater stellt vielleicht eine veränderte Sachlage für die Dzuer des Krieges her: aber um hierzu Stellung nehmen zu können, muß das amtliche Material vollzählig vorliegen. Prinzipiell, auch die Friedenszeit überblikwar es immer ein Grundsatz der „L.B.B.", jede Beschränkung der (sewerbeireiheit abzulehnen. Im Zeitalter der
andere
kend.
modernen Mittel, etGewerbebe
ohne diese für
lieberalen Kultur hat waige Wohltaten der
auch
man
schränkungen eine Industrie wirksam zu machen: und dieses Mittel ist das Gesetzbuch. Um eine Industrie ihr inneres Wachstum restlos entialten zu lassen, soll man die behördliche Kontrolle auf das
und das
seltende Recht in Hinblick auf sie er
Notwendigste beschränken
weitern. Der Schutz der in einer Industrie Beschäftigten liegt im Gesetzbuch:
kommenden Zeit des Friedens alle
und so hoffen wir, daß in der
Versuche, die Aufsicht in irgend einer Form zu beleben, sangund klanglos in die Versenkung ver
schwinden und die Kinematographie ihre Regelung im Gesetze findet, das für alle Staatsbürger im gleichen Maße gültig ist. Statt den dauernden Konzessionszwang fordern wir das Kinorecht,