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10. Jahrgang 1917
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Heft No, 45
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BERLIN, den 10. November 1917
Es geht nicht weiter ......
nsere Warnungen in
Sachen der Einfuhrfrage
haben in der Industrie allgemeinen Widerhall gefunden. Wie wir hören, bereitet sich eine bedeutungsvolle Protest-Maßnahme vor, die die Lösung herbeiführen dürite! die
Filmindustrie an der Nase herumge
Denn wie sehr deutsche führt ist, ergibt sich aus einer einfachen Zusammenstellung der Zahlen, Wenn in Zahlen überhaupt eine Beweiskraft ruht, so müssen diese dem Widerwilligsten mit einem Schlage
die Augen öffnen.
Am 23. Dezember 1916 erläßt Oesterreich-Ungarn ein Einfuhrverbot für Films. Eine Ausnahmebestimmung nimmt Films deutscher Herkunft aus. Am 17. Februar wird sie wieder aufgehoben.
Dann beginnt eine endlose Zeit der Verhandlungen, Zunächst sichert
die österreichisch-ungarische Regierung eine Erledigung noch vor Beginn der Spielzeit, also vor August d, J., mit bestimmtesten Worten zu. Darauf setzt sich die gewaltige Maschinerie unserer Industrie in Bewegung und beginnt mit allen Kräften zu arbeiten — sie weiß ja, daß der Weg nach Oesterreich-Ungarn offen ist und kann hoffen, die auch in nationalem Interesse wichtige Filmindustrie ohne bedenklichere Verluste aufrecht zu
erhalten,
Aber die Zeit vergeht und aus dem verbündeten Reiche kommt keine Nachricht, Endlich, am 22, Juni 1917 überrascht die österreichischungarische Regierung plötzlich mit einer Verlautbarung: das Gespenst der Kontingentierung taucht auf. (Wir haben die Gründe hierfür ausreichend dargestellt} Und dann, eine kata
strophale Maßnahme: die Einfuhr
wird auf neunzehn Prozent —noch auf neunzehn Prozent des vorjährigen Quantums herabgesetzt!
einmal:
Darauf Schritte der
schwerbedrängten deutschen Film
erneute
industrie, die inzwischen ihre Ware im erheblichen Maße hergestellt hat. Amtliche Verhandlungen beginnen: ihr Niederschlag ist der am 20. Juli d, J. in Wien gefaßte Beschluß, bei beider
Vertreter beider Regierungen zuge
dem Vertreter Industrien, gen sind. Man einigt sich über eine Einfuhr Films. Die reich-ungarischen Abnehmer Vorrecht Kontingentierung ge
der österwird bedeutsames räumt: die schieht bei nicht zu unterschätzende Vorteile: die Beträge bleiben bis zwei Jahre
nach Friedensschluß stehen, die Ein
ein einge
ihnen. Noch andere,
fuhr für die Kinematographie benö
tigter technischer Apparate nach