Lichtbild-Bühne (November 1917)

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10. Jahrgang 1917 » Der Abonnementsbetrag beträgt für Deutschland bei freier Zustelfung durh das Postzeitungsamt viertel» jährlich Mk. 3,— bei Streifbandbezug und für Österreih-UIngarn Mk. 8,— im Weltpost Verein jährlih Mk 40 ,— Die Lihtbild-Bühne erscheint jeden Heft No, 45 ECHTEN asFachorgan Verlag: Lichtbild-Bühne, Berlin SO. 16 Michaelkirchstrasse 20 Telegramm-Adresse: Lichtbildbähne, Berlin Telephon: Moritzplatz Nr. 14984 und 14985 Chefredakteur: Arthur Mellini. Der Anzeigenpreis „ beträgt bei 35 Millimeter Spalten-Breite für >» » jeden Millimeter Höhe 10 Pfg. « « Bei Wiederholungen laut besonderer Vereinbarung Für unverlangt eingesandte Manuskripte > » übernehmen wir keinerlei Gewähr « « Erfüllungsort: Berlin-Mitte BERLIN, den 10. November 1917 Es geht nicht weiter ...... nsere Warnungen in Sachen der Einfuhrfrage haben in der Industrie allgemeinen Widerhall gefunden. Wie wir hören, bereitet sich eine bedeutungsvolle Protest-Maßnahme vor, die die Lösung herbeiführen dürite! die Filmindustrie an der Nase herumge Denn wie sehr deutsche führt ist, ergibt sich aus einer einfachen Zusammenstellung der Zahlen, Wenn in Zahlen überhaupt eine Beweiskraft ruht, so müssen diese dem Widerwilligsten mit einem Schlage die Augen öffnen. Am 23. Dezember 1916 erläßt Oesterreich-Ungarn ein Einfuhrverbot für Films. Eine Ausnahmebestimmung nimmt Films deutscher Herkunft aus. Am 17. Februar wird sie wieder aufgehoben. Dann beginnt eine endlose Zeit der Verhandlungen, Zunächst sichert die österreichisch-ungarische Regierung eine Erledigung noch vor Beginn der Spielzeit, also vor August d, J., mit bestimmtesten Worten zu. Darauf setzt sich die gewaltige Maschinerie unserer Industrie in Bewegung und beginnt mit allen Kräften zu arbeiten — sie weiß ja, daß der Weg nach Oesterreich-Ungarn offen ist und kann hoffen, die auch in nationalem Interesse wichtige Filmindustrie ohne bedenklichere Verluste aufrecht zu erhalten, Aber die Zeit vergeht und aus dem verbündeten Reiche kommt keine Nachricht, Endlich, am 22, Juni 1917 überrascht die österreichischungarische Regierung plötzlich mit einer Verlautbarung: das Gespenst der Kontingentierung taucht auf. (Wir haben die Gründe hierfür ausreichend dargestellt} Und dann, eine kata strophale Maßnahme: die Einfuhr wird auf neunzehn Prozent —noch auf neunzehn Prozent des vorjährigen Quantums herabgesetzt! einmal: Darauf Schritte der schwerbedrängten deutschen Film erneute industrie, die inzwischen ihre Ware im erheblichen Maße hergestellt hat. Amtliche Verhandlungen beginnen: ihr Niederschlag ist der am 20. Juli d, J. in Wien gefaßte Beschluß, bei beider Vertreter beider Regierungen zuge dem Vertreter Industrien, gen sind. Man einigt sich über eine Einfuhr Films. Die reich-ungarischen Abnehmer Vorrecht Kontingentierung ge der österwird bedeutsames räumt: die schieht bei nicht zu unterschätzende Vorteile: die Beträge bleiben bis zwei Jahre nach Friedensschluß stehen, die Ein ein einge ihnen. Noch andere, fuhr für die Kinematographie benö tigter technischer Apparate nach