Lichtbild-Bühne (November 1917)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

10. Jahrgang 1917 » Der Abonnementsbetrag beträgt für Deutschland bei freier Zustelfung durch das Postzeitungsamt viertel» jährlich Mk. 3,— bei Streifbandbezug und für Österreih-Ungarn Mk. 8,— im Weltpost Verein jährlih Mk 40 ,— Die Lictbild-Bühne erscheint jeden » » » »Sonnabend« « « « Verlag: Lichtbild-Bühne, Berlin SO. 16 Michaelkirchstrasse 20 Telegramm-Adresse: Lichtbildbähne, Berlin Telephon: Moritzplatz Nr. 14984 und 14985 Chefredakteur: Arthur Mellini. Heft No. 45 Der Anzeigenpreis „ beträgt bei 35 Millimeter Spalten-Breite für > » jeden Millimeter Höhe 10 Pfg. « « Bei Wiederholungen laut besonderer Vereinbarun 8 Für unverlangt eingesandte Manuskripte > » übernehmen wir keinerlei Gewähr « « Erfüllungsort: Berlin-Mitte BERLIN, den 10. November 1917 Es geht nicht weiter... Warnungen in Sachen der Einfuhrfrage = haben in der Industrie allgemeinen Widerhall gefunden. Wie wir hören, bereitet sich eine bedeu Bnsere tungswolle Protest-Maßnahme vor, die die Lösung herbeiführen dürfte! Denn wie sehr die deutsche Filmindustrie an der Nase herumgeführt ist, ergibt sich aus einer einfachen Zusammenstellung der Zahlen. Wenn in Zahlen überhaupt eine Beweiskraft ruht, so müssen diese dem Widerwilligsten mit einem Schlage die Augen öffnen. Am 23, Dezember 1916 erläßt Oesterreich-Ungarn ein Einfuhrverbot für Films. stimmung nimmt Films deutscher Herkunft aus, Am 17, Februar wird sie wieder aufgehoben, Eine Ausnahmebe '* Dann beginnt eine endlose Zeit der Verhandlungen, Zunächst sichert die österreichisch-ungarische Regierung eine Erledigung noch vor Beginn der Spielzeit, also vor August d, J., mit bestimmtesten Worten zu. Darauf setzt sich die gewaltige Maschinerie unserer Industrie in Bewegung und beginnt mit allen Kräften zu arbeiten — sie weiß ja, daß der Weg nach Oesterreich-Ungarn offen ist und kann hoffen, die auch in nationalem Interesse wichtige Filmindustrie ohne bedenklichere Verluste aufrecht zu erhalten. Aber die Zeit vergeht und aus dem verbündeten Reiche kommt keine Nachricht, Endlich, am 22, Juni 1917 überrascht die österreichischungarische Regierung plötzlich mit einer Verlautbarung: das Gespenst der Kontingentierung taucht auf. (Wir haben die Gründe hierfür ausreichend ' Und: dann, eine katadie Einfuhr dargestellt.) strophale Maßnahme: wird auf neunzehn Prozent — noch auf neunzehn Prozent des vorjährigen Quantums herabgesetzt! einmal: Schritte der schwerbedrängten deutschen Filmindustrie, die inzwischen ihre Ware im erheblichen Maße hergestellt hat. Amtliche Verhandlungen beginnen: ihr Niederschlag ist der am 20. Juli d. J. in Wien gefaßte Beschluß, bei beider Vertreter beider Regierungen zuge Darauf erneute dem Vertreter Industrien, gen sind. Man einigt sich über eine Einfuhr der Films. Die reich-ungarischen Abnehmer ein bedeutsames österwird Vorrecht eingeräumt: ° die Kontingentierung geschieht bei ihnen. Noch andere, nicht zu unterschätzende Vorteile: die Beträge bleiben bis zwei Jahre nach Friedensschluß stehen, die Einfuhr für die Kinematographie benötigter nach technischer Apparate