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10. Jahrgang 1917
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Chefredakteur: Arthur Mellini.
Heft No. 45
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BERLIN, den 10. November 1917
Es geht nicht weiter...
Warnungen in Sachen der Einfuhrfrage = haben in der Industrie allgemeinen Widerhall gefunden. Wie
wir hören, bereitet sich eine bedeu
Bnsere
tungswolle Protest-Maßnahme vor,
die die Lösung herbeiführen dürfte!
Denn wie sehr die deutsche Filmindustrie an der Nase herumgeführt ist, ergibt sich aus einer einfachen Zusammenstellung der Zahlen. Wenn in Zahlen überhaupt eine Beweiskraft ruht, so müssen diese dem Widerwilligsten mit einem Schlage die Augen öffnen.
Am 23, Dezember 1916 erläßt Oesterreich-Ungarn ein Einfuhrverbot für Films. stimmung nimmt Films deutscher Herkunft aus, Am 17, Februar wird sie wieder aufgehoben,
Eine Ausnahmebe
'* Dann beginnt eine endlose Zeit der Verhandlungen, Zunächst sichert
die österreichisch-ungarische Regierung eine Erledigung noch vor Beginn der Spielzeit, also vor August d, J., mit bestimmtesten Worten zu. Darauf setzt sich die gewaltige Maschinerie unserer Industrie in Bewegung und beginnt mit allen Kräften zu arbeiten — sie weiß ja, daß der Weg nach Oesterreich-Ungarn offen ist und kann hoffen, die auch in nationalem Interesse wichtige Filmindustrie ohne bedenklichere Verluste aufrecht zu erhalten.
Aber die Zeit vergeht und aus dem verbündeten Reiche kommt keine Nachricht, Endlich, am 22, Juni 1917 überrascht die österreichischungarische Regierung plötzlich mit einer Verlautbarung: das Gespenst der Kontingentierung taucht auf. (Wir
haben die Gründe hierfür ausreichend '
Und: dann, eine katadie Einfuhr
dargestellt.) strophale Maßnahme:
wird auf neunzehn Prozent — noch auf neunzehn Prozent des vorjährigen Quantums herabgesetzt!
einmal:
Schritte der schwerbedrängten deutschen Filmindustrie, die inzwischen ihre Ware im erheblichen Maße hergestellt hat. Amtliche Verhandlungen beginnen: ihr Niederschlag ist der am 20. Juli d. J. in Wien gefaßte Beschluß, bei beider
Vertreter beider Regierungen zuge
Darauf erneute
dem Vertreter Industrien, gen sind. Man einigt sich über eine Einfuhr der Films. Die reich-ungarischen Abnehmer ein bedeutsames
österwird Vorrecht eingeräumt: ° die Kontingentierung geschieht bei ihnen. Noch andere, nicht zu unterschätzende Vorteile: die Beträge bleiben bis zwei Jahre nach Friedensschluß stehen, die Einfuhr für die Kinematographie benötigter nach
technischer Apparate