Lichtbild-Bühne (November 1917)

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Nummer -45 10. Jahrgang 1917 Seite 15 der in Potsdam als englischer Regierungsagent figuirert hat. Und der Film soll nun zeigen, welche Mittel die deutschen Spione anwenden, um die Entente auszuforschen. Ich kann Dir nur sagen, daß ich die deutsche Regierung nicht tür so borniert halte, wie sie der abenteuerliche Verfasser des Films darstellen Aber ich will Dich mit Ein zelheiten nicht langweilen, sie sind möchte, nichts anderes als in jedem sixpenceHeft. Die Psychologie des Films erschöpft sich darin, daß alle Deutschen einen aufgezwirbelten Schnurrbart tragen und von dauernden Heißhunger befallen sind, einem Dann a x Wie die Engländer sih ‚The Kaiser“ vorstellen ! kommt noch ein sagenhafter Edelimmer ins Zimmer Ich glaube aber doch, es war ursprünglich ein Amerikaner und mann vor, der spuckt. der Verfasser hat ihn aus bundesbrüderlicher Liebe schen umgewandelt. in einen Deut Um Dir aber eine Vorstellung zu geben, wie sich die Engländer „The Kaiser vorstellen, lege ich Dir einen Aftiche bei. Genau so ist die Maske des Schau Ausschnitt aus einer spielers im Film. Und nun genug vom Film und zurück zum Welttheater. EI Die Elektrizitäts-Einschränkung fie wir in der lelzten BB ° ankündigen konnten, ist ° Nummer der die seit Monaten erwartete Verordrung über die Einschränkung des Elektrizitäts-Verbrauchs in der Montagsausgabe des Reichsanzeigers veröftentlicht. Die Verordnung setzt die Höchstgrenze des brauchs für alle, auch die kriegswichtigen Betriebe, auf 80 v. H, des Vorjahres. fest; Stromver nur in Einzelfällen soilen Ausnahmen zugelassen sein. Die. sehr umfangreiche Verordnung berührt: in ihren elf langen Paragraphen die Beschränkung der Spieldauer der Lichtspielthealer mit keinem Wort. Diese wird vielmehr Sache der örtlichen Regelung sein. Die Gemeindeverbände haben die "Vorschriften für ihr Zuständigkeits‘gebiet ‘sogleich auszuarbeiten und nach Inkraftsetzung dem Reichskom missar zu unterbreiten. Erst in den . Richtlinien für die örtliche Regelung ist die Einschränkung der Kino-Spie!zeiten vorgesehen, Sie soll — wie wir bereits ausführlich meldeten -im allgemeinen ein Verbot der Vorstellungen zwischen 5 und 7 Uhr, mit Ausnahme des Sonnabends und SonnNur die Orte, deren Stromerzeugung durch Wasserkraft tags, bringen. bewirkt wird, wie München usw., bieiben von diesen Einschränkungen befreit. Im übrigen soll der Erlaß der Bestimmungen unter Anhörung der Leiter der Lichtspielunternehmungen, deren Bedeutung ausdrücklich anerkannt wird, erfolgen. Die in der Presse verbreiteten Mitteilungen über die durch die neue Verfügung vorgeschriebene Regelung des Stromverbrauchs der Kinos geben teilweise sich sehr widersprechende Aeußerungen wieder. Wie unserm Rh.-Mitarbeiter bei einer nochmaligen Erkundigung an Stelle erklärt sind verschiedentlich von Zeitungen zuständiger wurde, falsche Mitteilungen gebracht worden. So ist es z, B. nicht richtig, daß die den ausführenden Organen gegebenen Richtlinien und Erklärungen ein Verbot der Spielzeit der Kinos von 5—7 Uhr enthalten. Es wird vielmehr vorgeschrieben, den Kinos schon mit Rücksicht aui die Pflichtiilms möglichst keine größeren Einschränkungen auizuerlegen. Je nach Leistungsfähigkeit des Elektrizitlätswerkes am Orte sollen die örtlichen Behörden die Regelung ces Verbrauchs festsetzen. Es wird ihnen anheim gegeben, die Spielzeit der Lichtbildbühnen, 5—7 Uhr — und nur während dieser Diese Verkürzung soll nur in den Monaten November bis Februar Gültigkeit haben. Man steht auf dem Standpunkt, daß der industrielle Stromverbrauch in wenn nötig, von Zeit — zu beschränken.