We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.
Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.
Nummer -45
10. Jahrgang 1917
Seite 15
der in Potsdam als englischer Regierungsagent figuirert hat. Und der Film soll nun zeigen, welche Mittel die deutschen Spione anwenden, um die Entente auszuforschen.
Ich kann Dir nur sagen, daß ich die deutsche Regierung nicht tür so borniert halte, wie sie der abenteuerliche Verfasser des Films darstellen Aber ich will Dich mit Ein
zelheiten nicht langweilen, sie sind
möchte,
nichts anderes als in jedem sixpenceHeft. Die Psychologie des Films erschöpft sich darin, daß alle Deutschen einen aufgezwirbelten Schnurrbart tragen und von dauernden
Heißhunger befallen sind,
einem
Dann
a
x
Wie die Engländer sih ‚The Kaiser“
vorstellen !
kommt noch ein sagenhafter Edelimmer ins Zimmer
Ich glaube aber doch, es
war ursprünglich ein Amerikaner und
mann vor, der
spuckt.
der Verfasser hat ihn aus bundesbrüderlicher Liebe
schen umgewandelt.
in einen Deut
Um Dir aber eine Vorstellung zu geben, wie sich die Engländer „The Kaiser vorstellen, lege ich Dir einen Aftiche bei.
Genau so ist die Maske des Schau
Ausschnitt aus einer
spielers im Film.
Und nun genug vom Film und
zurück zum Welttheater.
EI
Die Elektrizitäts-Einschränkung
fie wir in der lelzten
BB
° ankündigen konnten, ist
° Nummer der
die seit Monaten erwartete Verordrung über die Einschränkung des Elektrizitäts-Verbrauchs in der Montagsausgabe des Reichsanzeigers veröftentlicht. Die Verordnung setzt die Höchstgrenze des brauchs für alle, auch die kriegswichtigen Betriebe, auf 80 v. H, des Vorjahres. fest;
Stromver
nur in Einzelfällen soilen Ausnahmen zugelassen sein. Die. sehr umfangreiche Verordnung berührt: in ihren elf langen Paragraphen die Beschränkung der Spieldauer der Lichtspielthealer mit keinem Wort. Diese wird vielmehr Sache der örtlichen Regelung sein. Die Gemeindeverbände haben die "Vorschriften für ihr Zuständigkeits‘gebiet ‘sogleich auszuarbeiten und nach Inkraftsetzung dem Reichskom
missar zu unterbreiten. Erst in den
.
Richtlinien für die örtliche Regelung ist die Einschränkung der Kino-Spie!zeiten vorgesehen, Sie soll — wie wir bereits ausführlich meldeten -im allgemeinen ein Verbot der Vorstellungen zwischen 5 und 7 Uhr, mit Ausnahme des Sonnabends und SonnNur die Orte, deren Stromerzeugung durch Wasserkraft
tags, bringen.
bewirkt wird, wie München usw., bieiben von diesen Einschränkungen befreit. Im übrigen soll der Erlaß der Bestimmungen unter Anhörung der Leiter der Lichtspielunternehmungen, deren Bedeutung ausdrücklich anerkannt wird, erfolgen.
Die in der Presse verbreiteten Mitteilungen über die durch die neue Verfügung vorgeschriebene Regelung des Stromverbrauchs der Kinos geben teilweise sich sehr widersprechende Aeußerungen wieder.
Wie unserm Rh.-Mitarbeiter bei einer nochmaligen Erkundigung an
Stelle erklärt sind verschiedentlich von Zeitungen
zuständiger wurde, falsche Mitteilungen gebracht worden. So ist es z, B. nicht richtig, daß die den ausführenden Organen gegebenen Richtlinien und Erklärungen ein Verbot der Spielzeit der Kinos von 5—7 Uhr enthalten. Es wird vielmehr vorgeschrieben, den Kinos schon mit Rücksicht aui die Pflichtiilms möglichst keine größeren Einschränkungen auizuerlegen. Je nach Leistungsfähigkeit des Elektrizitlätswerkes am Orte sollen die örtlichen Behörden die Regelung ces Verbrauchs festsetzen. Es wird ihnen anheim gegeben, die Spielzeit der Lichtbildbühnen, 5—7 Uhr — und nur während dieser Diese Verkürzung soll nur in den Monaten November bis Februar Gültigkeit haben. Man steht auf dem Standpunkt, daß
der industrielle Stromverbrauch in
wenn nötig, von
Zeit — zu beschränken.