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Seite 10
10, Jahrgang 1917
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Nummer 47
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deutschen Fabrikanten, wie im vorigen Kriegsjahr. Eine heimische Industrie ist dort im Entstehen begriffen: um überhaupt unsere Ware über die Grenze zu bringen, haben wir — milde gesagt — sehr unvorteilhafte Bedingungen eingehen sollen. Jede einseitige Stärkung der dortigen Industrie bedeutet eine Einengung der deutschen Verkaufsmöglichkeit,
Wenn ein Privatunternehmen der Donaumonarchie die dortige Fabrikation finanziert, so werden wir im Höchstfall unsere Schwesterindustrie
Bedenklicher aber wird
der Fall, wenn ein reichsdeutsches
beneiden.
Unternehmen durch Abnahme der Produktion ein dortiges Unternehmen stützt: und unerhört müßte man das Vorgehen eines, zum Schutz und Nutz der deutschen Filmindustrie gegrün
detes Unternehmen nennen, das durch Aufkauf der Produktion einer ungarischen Fabrikationsfirma das ihr anvertraute Geld der deutschen Industrie über die Grenze trägt, und durch die abgenommene Ware der Fabrikation
Was sehr leicht ist, da im Ge
deutschen Konkurrenz macht, gensatz zu uns die österreichisch-unbeliebiger
Grenzen passieren
garische Produktion in Meterzahl die darf, solchen Unternehmens kennzeichnen?
Wir sind überzeugt, daß bei diesen Vornahmen die weiteren Folgen
Das
meinnützige‘ Unternehmen muß eben
Wie soll man die Politik eines
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einfach nicht bedacht sind. .g
aus nicht ganz klaren Gründen bedacht sein, sich möglichst viel Ein
tlußmittel auf unsere Industrie zu
verschaffen. Und in der augenblick
lich schwierigen Marktsituation greift
es zu, ohne weit genug zu denken,
Wir haben allen Grund zu der Besorgnis, daß diese zielbewußte Expansion Zwecken dient, die dem allgemeinen Volksinteresse entgegengesetzt sind, die vielmehr die mühsam errungene Stellung unserer Industrie gefährden und ihren Charakter kompromittieren könnten!
Sollen wir tatenlos zusehen, wie ein auch mit dem Gelde der deutschen Filmindustrie ins Leben gerufenes Unternehmen sich im Eilzugstempo ausbaut: aus Gründen die „nicht ganz klar sind”,
Oder die vielleicht doch nur allzu klar sind?
Augen auf!
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Zusammenlegung der Filmfabriken
Das Filmatelier:
eine Marke, —
Fabriken und Fabrikationen. — Entschädigungstantiemen?
Miet-Ateliers, — Kontingentierung? — Der Standpunkt der Regierung. — Die Kriegsgründungen.
Is wir vor längerer Zeit dar
auf hinwiesen, daß Erwä
gungen über eine Zusammenlegung der Filmbetriebe regierungsseitig angestellt würden, fand unsere Mitteilung nicht überall das notwendige Verständnis. Diese Skeptiker werden durch die Verbandsveröffentlichung — die, wie wir unten feststellen werden, dur&h die Nachlässigkeit des nicht in der „L. B. B.” erscheinen Ueber
Verbandssekretärs konnte — eine peinliche raschung erfahren.
Einer mechanischen Zusammenlegung wie in anderen Betrieben setzt sich der Charakter der Filmindustrie prinzipiell entgegen. Das Atelier und die ihm angeschlossene Organisation
zur Herstellung von Filmbildern ist etwas durchaus anderes als jede andere Fabrikationsstätte, Sie ist die persönliche Schöpfung eines Organisators: während jede andere Fabrik diesen individuellen Charakter vermissen läßt. Es ist bekannt, daß der Preis eines Films wesentlich beguünstigt wird durch die Marke, die ihn Schützt: da sie eine Garantie für besonders geeignete Herstellungsmöglichkeiten bildet. Würde eine Zusammenlegung in der Art geplant sein, daß die vorhandenen Ateliers einfach unter die fabrizierenden Filminteressenten aufgeteilt würden, so wäre das eine nicht mehr gut zu machende Schädigung der Filmfabridie den Wert
wesentlich auf die Organisation ihres
kanten, ihrer Films
Es wäre eine ebenUngerechtigkeit, als
wenn man einen Patentinhaber zwin
Ateliers stützen.
so schreiende
gen würde, jeden Einspruch gegen eine allgemeine Verwertung seines zu unterDoch der Vergleich hinkl noch, da die Lage für die Filmfabri
kation viel komplizierter und unan
patentierten Verfahrens
lassen.
genehmer ist.
Andererseits haben alle Filmfabrikanten das Recht, gleiche Berücksichtigung bei einer ZusammenEs wäre
ein einschneidender Eingriff in die
legung zu beanspruchen.
bürgerlichen Rechtsgarantien, wen" einige Fabrikanten grundlos durch die neue Verordnung Vorteile vor den andern erhielten, Der Einwand) daß die Zusammenlegung nur die Be