We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.
Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.
Seite 32
11. Jahrgang 1918
. Nummer 3
Prozentuale Beteiligung der Verleiher
s ist seitens der Theaterbe
5A sitzer häufig die Klage laut (WE geworden, daß die Leihpreise keine Rücksicht auf das Risiko
nähmen, das der Theaterbesitzer — bei der kaum im voraus zu berechnenden Wirkung des Films auf das Publikum — in den weitaus meisten Fällen eingehen muß. Ein Werk, das in Fachkreisen reichsten Beifall gefunden hat, erweist sich dem Publikum aus mannigfachen Gründen als wirkungslos und während Fabrikant und Verleiher ungeschoren aus dem Debac!e hinauskommen, trifft Theaterbesitzer die ganze Schwere des Verlustes. Aber trotz aller Klagen war bisher ein wirklich durch
den
greifender Vorschlag zu einer Abän
Zustände de
>
derung dieser nicht
macht worden.
Es muß Herrn Direktor Oliver gedankt werden, daß er auf der letzten Sitzung des Zentralverbandes der Verleiher mit einem Vorschlag hervorgetreten ist, der sich durchaus als eine Entlastung der Theaterbesitzer Herr Direktor Oliver regte an, die Films nicht mehr gegen feste Sätze zu verleihen, sondern gegen prozentuale Beteiligung des Verleihers an den Einnahmen des TheDamit ist der Verleiher an dem guten oder schlechten Geschäftsgang seiner Kunden auch pekuniär interessiert — andererseits trägt er das Risiko erheblich mit.
Uns ist bekannt, daß dieser Verleihmodus vereinzelt auch in Deutschland vorgekommen ist. Die großen Cines-Films sind z. T. in dieser Weise an die Theaterbesitzer ver
ausgibt.
aterbesitzers.
geben worden. Immerhin ist das Feld zu klein gewesen, um ein einigermaßen sicheres Urteil über die
Beschaffenheit der von Herrn Direktor Oliver vorgeschlagenen Methode zuzulassen. Wohl aber ist in Schweden wie in der Schweiz dieser Verleihmodus durchaus im Gebrauch, ja
fast der vorherrschende und wir haben in Anbetracht der Wichtigkeit der d. f.-Korrespondenten in Stockholm beauftragt, mitzuteilen.
Anregung unsern
uns seine Erfahrungen Unser Korrespondent schreibt:
„Der von Ihnen geschilderte Verleihmodus ist hier in Schweden allIch habe auf Ihre Anregung mehreren großen und weniger bedeutenden Unternehmun
gemein üblich. mit
gen Fühlung genommen und — nach der Art der Betriebe — verschiedene Resultate erzielt.
Die großen Unternehmer zollen der prozentualen Beteiligung meist Beifall. finden ihr Risiko entlastet und wenn ein Film nicht geht,
Sie
ist eben auch der Verleiher der Leidtragende. In den kleinen Betrieben wurde mir gesagt, daß sich bei den relativ geringfügigen Zahlen Verleiher nicht auf die Beteiligung einlassen und Garantien verlangen die hintenherum doch auf feste, leider zumeist erhöhte Mietpreise hinauslaufen.
viele
Ueberhaupt wird der Fehler dieser Mietart darin gesehen, daß bei den ganz großen Qualitätswerken ein Wettrennen der potenten Unternehmer entsteht, die immer mehr, und schließlich auch feste Garantien bieten. Und es ist dem Verleiher
‘nicht zu verdenken, daß er an den
der ihm den höchsten Preis in Gestalt einer festen Garantie bietet. Die Praxis hat leider gelehrt, daß dann auf diesem Wege nur eine allgemeine Erhöhung der Mietpreise eingeführt ist."
vermietet,
Wir glauben, daß durch geeignete Maßnahmen die deutschen Theaterbesitzer sich vor solchen Auswüchsen schützen könnten: allerdings eine Einigkeit vorausgesetzt, die keineswegs immer besteht. Viel schwieriger scheint es, die Verhält
nisse des kleinen Schwedens auf das große Deutschland übertragen zu wollen. Die Verwaltung und Kontrolle scheint uns eine ebenso schwierige wie kostspielige. Wir können jedoch die Diskussion hierüber verschieben, bis nähere Aeußerungen über die Materie vorliegen.
—
Es ist unleugbar, daß bei einer exakten Durchführung des besprochenen Zahlungsmodus eine gerechtere Verteilung der Lasten erfolgt. Welch ansehnliche Gewinne für den Verleiher darin stecken, mag der Fall eines New-Yorker Kinos beweisen, in dem ein Film von William S, Heart „Die Peitsche‘ neun Monate täglich fünfmal gespielt wurde. Der Film war gegen prozentuale Beteiligung von 33!,% verliehen worden und hat dem glücklichen Besitzer ein stattliches Vermögen eingebracht.
Eine positive Stellung einzunehmen, ist unmöglich, ehe man nicht genaueren Einblick in die Form der Verwaltung und die Verteilung der Lasten hat. Wir haben einige Verleiher und Theaterbesitzer aufgefordert, uns ihre Ansichten hierüber mitzuteilen und werden unsere Leser über den Fortgang der Diskussion unterrichten.
SITE
Stella Hari