Lichtbild-Bühne (May 1918)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

11. Jahrgang 1918 ’ | | I Die Deutsche Lichtbild-Gesellschaft bestand schon vor Gründung der Ufa und betätigte sich hauptsächlich im Ausland. Im Inlande ist sie ganz unabhängig von Ufa. Im Auslande, wo ein Wettbewerb zweier Gesellschaften nicht erwünscht sein kann, geht sie mit Ufa gemeinsam vor. Von einer beabsichtigten Uebertragung sämtlicher‘ Films für die Einund Ausfuhr an Ufa ist nichts bekannt. Aus vorstehendem geht hervor, daß eine Monopolisierung des Filmwesens nicht beabsichtigt ist. Im besonderen hat der vorliegende Entwurf mit der Ufa nichts zu tun. Dies geht schon daraus hervor, daß der Entwurf einer Bundesrätsverordnung nachgebildet ist, die schon vor der Bildung der Ufa erlassen wurde, Major Grau war bereits vor dem Kriege schwer lungenkrank und befand sich bei Kriegsausbruch in Davos. Er hat deshalb ‚auch keine Feldverwendung finden können. Zu Beginn des Krieges hat er sich zur Verfügung gestellt und jahrelang den anstrengenden und aufreibenden Dienst als Pressereferent im K.-M, versehen. Als dies seine Gesundheit nicht mehr ermöglichte, hat er nach längerem Urlaub den Abschied eingereicht und erhalten. Es trifft zu, daß die Ufa an ihn herangetreten ist, um ihn für eine Stelle des V. zu gewinnen, Diese Wahl erscheint verständlich und kann nur begrüßt werden, da sich Major Grau während seiner Tätigkeit als Pressereferent das Vertrauen weiter Kreise erworben hat und in seiner unparteiischen, sachlichen Weise als der geeignete Mann erscheinen dürfte, um die Ziele der Gesellschaft zu verfolgen. Oberstabsarzt Meißner ist nicht aktiver Sanitätsoffizier und hat sich vor dem Kriege journalistisch betätigt und bereits eingehend mit Filmfragen beschäftigt. Im Kriege stellte er sich zur Verfügung und wurde von Bufa als technischer Leiter einer Fabrik beschäftigt. Nach Uebergabe dieser Fabrik in Privathand wurde ÖOberstabsarzt Meißner in Bufa unentbehrlich, Soweit hier bekannt, hat er sich mit der Union-Gesellschaft in Verbindung gesetzt, um hier eine Stelle in der Filmtätigkeit zu erlangen, Abg. Haehnle (fschr, Volkspartei): Die Ausführungen des Herrn Vorredners über das Filmamt waren sehr interessant. Ich möchte aber wissen, wie das Amt nach dem Kriege weiter arbeiten will. Es darf nicht dazu da sein, um die Art der Bilder und die Tätigkeit der einzelnen Unternehmer zu beurteilen. Nicht zu verkennen ist ein Uebermaß der Ausdehnung des Lichspielwesens, als Folge die Anhäufung von Lichtspielunternehmungen nicht nur in Großstädten, sondern auch in kleineren Gemeinden, als weitere Folge der scharfe Wettbewerb mit dem Bestreben, durch Wirken auf die Sinnlichkeit und das Nervensystem Zuschauer anzulocken. Aber daß der Entwurf alle diese Uebelstände einfach bseitigen könnte, ist nicht anzunehmen. Der Entwurf spricht nicht von einer Vermehrung des Aufsichtspersonals, er schafft keine Garantien für die Zuverlässigkeit der Unternehmungen. Wie sollen da die Films besser werden? Die Lichtspielunternehmungen, die am ersten März 1918 in Betrieb waren, müssen, ohne der Konzessionspflicht zu unterliegen, ihr Geschäft weiterbetreiben dürfen. Die Konzession mag die Konkurrenz, dem Bedürfnis entsprechend, beschränken, kann aber nicht die Zuverlässigkeit der Unternehmungen sicher stellen. Liegt ein Bedürfnis vor, dann wird derjenige zugelassen werden müssen, der zuerst um die Erlaubnis eingekommen ist. Geschieht das nicht, so geraten wir auf eine schiefe Ebene, dann kommen wir zur Unterscheidung von guten und schlechten Unternehmungen. Kurz, von der Konzessionierung kann ich mir keine Besserung der Verhältnisse versprechen, Der einzig gangbare Weg ist der der Vorzensur, wenn keine Films mehr gespielt werden dürfen, die nicht von der Zensurstelle geprüft sind, Eine Stelle im Reiche muß über die Zulassung von Films zu entscheiden haben, die Gemeinden sollten von der Zensur ausgeschaltet bleiben. Eine Härte für die Unternehmer wäre es, ihren Betrieb zu schließen, weil einmal einige Jugendliche sich gegen das Verbot eingeschlichen haben, Agb. Pieiffer (Ztr.);: Aus den Ausführungen des Herrn Vertreters des Kriegsministeriums geht hervor, daß die Ufa keine Monopolstellung erhalten soll. Das ist zu begrüßen. Wenn allerlei Gerüchte über den Zweck des Gesetzentwurfs bei den Interessenten umherschwirren, so liegt das daran, daß im vorigen Jahre ein Fragebogen ausgegeben worden ist, der gewisse Pläne verrät, Dazu kommen Maßnahmen der Generalkommandos, die den Eindruck erweckt haben, als handle es sich bei der Ufa um die Förderung eines Unternehmens durch die Behörde. Der Entwurf stellt sich lediglich als Polizeigesetz dar, regelt aber keineswegs die Fragen, die meine Fraktion in einem derartigen Gesetz geregelt wissen möchte, Die Hauptsache ist die Sicherstellnug der ästhetischen und sittlichen Einwirkung des Lichtspiels auf das Volk. Diese Forderung kann durch die Konzessionspflicht nicht gelöst werden. Das müßte durch ein Theatergesetz geschehen. Ich begrüße die programmatische Tätigkeit des Bildund Filmamtes, auch die Zusammenfassung der deutschen Filmindustrie gegen die Konkurrenz des Auslandes. Wenn da Filmamt und Ufa zusammenarbeiten, so kann ich darin keine tadelnswerte Betätigung erblicken. Gewisse Legendenbildungen hierüber sind entstanden, weil einzelne Persönlichkeiten sich über den guten Fortgang des Unternehmens in überschwenglicher Weise ausgelassen haben. Hätte aber andererseits die Regierung keinen Einfluß in diese Angelegenheit genommen, so hätte man geschimpft und ihr vorgeworfen, sie ließe alles laufen, Abg. Landsberg (Sozialdemokrat); Von den angeführten Gründen lasse ich einen gelten: Der Film soll während des Krieges auch zu Propagandazwecken benutzt werden. Was aber soll nach dem Kriege aus der Ufa werden? Soll sie verwendet werden gegen den „inneren Feind, wie es zu Zeiten des Bülow-Blockes zum Teil geschehen ist? Von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir bei der Verabschiedung des Gesetzes höllisch vorsichtig sein. Es muß dann auch dafür gesorgt sein, daß der Reichstag ein weitgehendes Kontrollrecht erhält, etwa so wie der 15. Ausschuß für die Ausführung des Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes. Im Kriege können die stellv. Kommand, Generale auf Grund ihrer großen Vollmachten gegen alle Verstöße wider Ordnung und Sitte auch auf dem Gebiete des Lichtspielwesens einschreiten; dazu bedarf es des vorliegenden Entwurfes nicht. Was der Entwurf regeln will, geschieht am besten erst nach dem Kriege und zweckmäßig dann in Verbindung mit dem Reichstheatergesetz, Abg. Kuckhoff (Ztr.): Ich bedaure, auf meine Frage keine Auskunft erhalten zu haben, in welcher Richtung die Regierung zukünftig auf die Filmindustrie einzuwirken gedenkt. Ich vermisse da die Richtlinien, Vielleicht kann man im Pr. Kultusministierium erfahren, wie die Einwirkung des Lichtspiels auf die Volksbildung in der Zukunft gedacht ist. Die Ufa erfaßt nicht die ganze deutsche Nummer 18 Lichtspiel-Darstellung und -Verleihung. Wie haben etwa 2-3000 Lichtspieltheater, Ist bei den U,T, ausländisches Geld beteiligt. so hat es sicher reichlich Zinsen eingebracht, Im Gegensatz zum Kollegen Landsberg möchte ich doch den vorliegenden Entwuri verabschiedet wissen. Denn er bedeutet einen Fortschritt, und wir wissen nicht, wann das Theatergesetz kommen wird. Für nicht _ richtig halte ich es, Kinobesitzer für Verstöße durch Vorführung beanstandeter Bilder verantwortlich zu machen; denn sie bekommen die Films von den Filmverleihern geliefert, die doch ihrerseits die zum Vertrieb gelangenden Films der Zensurstelle vorgelegt haben müssen. Oberstltn. van den Bergh: Das Bildund Filmamt ist eine Kriegsgründung, mit Kriegsaufgaben befaßt und wird nach Beendigung des Krieges aufhören. Der von ihm herausgegebene Fragebogen soll zur Erleichterung der Aufgaben des Filmamts dienen; man wollte auf diese Weise erfahren, welche Art von Films vorhanden sind, wie groß die Zahl der Lichtspieltheater ist, die zur Ausführung des Ze un zur Verfügung stehen. Von einem Mißbrauch des Films zu partei-politischer Propaganda kann keine Rede sein. Die Regierung will in keiner Weise nach der Richtung hinwirken, sondern lediglich die Erfüllung der von mir umschriebenen Aufgaben ermöglichen, Kein Filmunternehmen soll gehindert werden; es soll lediglich dafür gesorgt werden, daß während des Krieges keine Films aufgeführt werden, die die vaterländischen Interessen verletzen. Das Filmamt arbeitet mit allen Filmunternehmungen, es hat aber nicht den Zweck, alle diese Unternehmungen in die Hand zu bekommen. Unsere Richtlinie ist die Förderung der gesunden Entwicklung der deutschen Filmunternehmungen, Die Organe der Volksbildung sollen als Berater beim Filmamt zugezogen werden, damit sie Einblick erhalten in alle Bestrebungen und. Verhältnisse. Geheimrat Landmann (Reichsamt des Innern): Die im Entwurf geregelte Angelegenheit mit dem Theaterwesen überhaupt in Verbindung zu bringen, ist nicht ohne weiteres angängig. Wie schon in Beantwortung einer kleinen Anfrage in der Vollversammlung des Reichstages mitgeteilt, ist ein Entwurf des Theatergesetzes fertiggestellt, in derselben Frage sind wir mit dem befreundeten Oesterreich in Verbindung getreten. — Bestehen beim Verleihgeschäft Mißstände, so wird zu prüfen sein, wie ihnen entgegengetreten werden kann. Die Verhältnisse der Filmerzeugung sind ganz andere wie die der Lichtspielveranstaltungen; jene durch diesem Entwurf zu regeln, ist unmöglich. Abg. Dr,. Gugelmeier (nationallb.): Die Einflußnahme des Filmamtes auf die Art des Filmbetriebes erregt bei mir Bedenken. Der Filmunternehmer weiß zumeist besser, was zur Vorstellung geeigneter ist. Der Kernpunkt der Kinofrage wird durch den Entwurf nicht getroffen. Also ist der Entwurf ein Lufthieb, Zu bedenken ist, daß es auch Lichtspiele von gemeinnützigen Vereinen und Gesellschaften, auch Städtekinos gibt. Wird auf diese der Begriff „gewerbsmäßig" nicht ausgedehnt, so könnte ich meine Bedenken zurückstellen, Bei dieser Gelegenheit muß auch die Zensurfrage geregelt werden. Uns müssen die Grundzüge der Vorschriften über den Vollzug des Gesetzes, der den Landesbehörden vorbehalten ist, vorgelegt werden, Was geschieht mit den Lichtspieltheatern an der Front nach Beendigung des Krieges? Kommen ihre Einrichtungsgegenstände in die Hände der Ufa, oder gemeinnütziger Vereine oder an wen?